Newsletter TRANSFERkompakt September 2021

Thema: Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung verabschiedet.

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Damit verbunden ist auf der einen Seite das Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit, auf der anderen Seite aber auch viel Aufwand für die Kommunen. Strukturen des Bildungsmanagements können bei einer zielgerichteten Vorbereitung und aktiven Gestaltung des Ganztagsanspruchs unterstützen.

Der beschlossene Rechtsanspruch umfasst eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bezeichnete die Einigung als „bildungspolitischen Meilenstein“ und stellte die positiven Effekte in den Vordergrund:


Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können. Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Denn schon im Grundschulalter werden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickelt. Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag bietet, kann genutzt werden, um jedes Kind möglichst optimal zu fördern: Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten sportliche oder musische Talente entwickeln. Es geht dabei um Bildung und individuelle Förderung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen. Passgenaue Betreuungsangebote und leistungs- und talentfördernde Bildungsangebote werden durch den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule Wirklichkeit.

Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Bei allen mit dem Ganztag verbundenen Vorteilen für Familien und erhöhten Finanzhilfen seitens des Bundes – für die Kommunen bedeutet der neue Rechtsanspruch auch zusätzliche Arbeit und einen massiven Ausbau der Angebote vor Ort. Kann die Kommune dabei auf Strukturen des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM) zurückgreifen, fällt es leichter, die Ganztagsbildung zielgerichtet zu planen und zu gestalten.

DKBM-Strukturen unterstützen Kommunen u.a. durch ...
 

  • etablierte Netzwerkstrukturen: DKBM vernetzt relevante Bildungsakteure und -akteurinnen zur Gestaltung der Bildungslandschaft. Die Vernetzung fördert einen koordinierten Austausch; die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen bzw. mit externen Partnern wird etabliert und kann im Rahmen des Ganztages z.B. öffentliche und freie Jugendhilfeträger mit Ganztagsangeboten sowie Schule betreffen. Kooperationsvereinbarungen mit non-formalen Bildungsanbietern können erneuert bzw. fortgeführt werden und schaffen Verbindlichkeit.
  • datenbasierte und bedarfsgerechte Planung: DKBM stellt Daten zu Entwicklungen der Bildungslandschaft zusammen, um auf dieser Basis verlässlich planen und Entscheidungen treffen zu können. Mit Blick auf den kommenden Ganztagsanspruch können Prognosedaten aus dem Bildungsmonitoring die Bedarfsplanung erleichtern. Zudem können integrierte Planungsprozesse (z.B. zwischen Kita-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung) frühzeitig initiiert werden.
  • abgestimmte Qualitätsstandards: Im Rahmen eines DKBM werden Ziele und Maßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Diese Prozesse spielen auch für die Gestaltung einer erfolgreichen Ganztagsbetreuung eine wichtige Rolle.