Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (GaFöG) ab 2026 verändert sich Schule in Deutschland: Bildung wird ganzheitlicher gedacht und Schule als umfassender Lern- und Lebensraum neu definiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen Kommunen eine koordinierende Rolle in der Organisation und Entwicklung des Ganztags, in welcher sie eng mit Schulen, der Jugendhilfe und externen Partner:innen wie Vereinen und kulturellen Einrichtungen zusammenarbeiten. Dabei lassen sich unterschiedliche Bereiche im Wirkungskreis einer Kommunalverwaltung feststellen, die zentral für den Ganztagsausbau sind:
Kommunen können in der Rolle als Schul- oder Jugendhilfeträger Ressourcen und Strukturen bereitstellen, die Austausch und nachhaltige Vernetzung von beteiligten Akteuren fördern.
Eingebunden in ein Schulträgernetzwerk können Kommunen an der Entwicklung qualitativer Ganztagskonzepte mitwirken.
Eingebunden in ein Schulträgernetzwerk können Kommunen an der Entwicklung qualitativer Ganztagskonzepte mitwirken.
Im Rahmen des Bildungsmonitorings können Kommunen (pädagogische) Bedarfe erheben und auf dieser Basis integrierte Nutzungskonzepte mit den Schulen und der Jugendhilfe entwickeln.